Koch-Club Bremen e.V.
im Verband der Köche Deutschlands e.V.
Unsere Satzung
Satzung des Koch-Club Bremen e.V.
Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft
Koch - Club Bremen e.V. gegründet am 04. April 1951
1 ( Name und Sitz )
Die Vereinigung führt den Namen "Koch - Club Bremen e.V." und hat Ihren Sitz in Bremen, und ist dort im Vereinsregister eingetragen.
2 ( Zweck )
Die Vereinigung hat den Zweck, die fachlichen Interessen der Köche zu pflegen und den Kochberuf, sowie die Kochkunst zu fördern. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die Veranstaltung fachlicher Vorträge und Fortbildungskurse beabsichtigt. Neben diesen Aufgaben soll kameradschaftlichen Zusammenschluss die Kollegialität und die berufliche und fachliche Förderung der Mitglieder erreicht werden.
Die Vereinigung wird sich nur mit fachlichen und kulturellen Aufgaben, nicht aber mit rein Wirtschaftlichen Arbeiten und nicht mit arbeits- bzw. lohnrechtlichen Fragen befassen.
3 ( Mitgliedschaft )
Die Vereinigung hat ordentliche und außerordentliche sowie Ehrenmitglieder. Ordentliches Mitglied kann jeder Angehörige des Kochberufes werden, der eine ordnungsgemäße Ausbildung nachweisen kann. Außerordentliche Mitglieder können Einzelpersonen oder Firmen werden, die gewillt sind, die gemeinsamen Interessen des Clubs zu fördern.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Außerdem kann die Mitgliederversammlung, wenn sie es für zweckmäßig erachtet, Ausschüsse wählen, die den Vorstand auf besonderen Aufgabengebieten zu beraten haben.
4 ( Geschäftsjahr )
Das Geschäftsjahr geht jeweils von 01. April bis 31. März des nächsten Jahres.
5 ( Beitritt )
Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden. Aus politischen und religiösen Gründen sind Aufnahmegesuche nicht abzulehnen.
6 ( Pflichten der Mitglieder )
Die Mitglieder verpflichten sich, den Koch - Club Bremen e.V. bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach 2 dieser Satzung nach besten Kräften zu unterstützen und die Interessen des Berufsstandes zu wahren. Die Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag nach Maßgabe einer vom Gesamtvorstand vorzuschlagenden und von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitragsordnung zu entrichten. Für alle sich aus der Mitgliedschaft ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Bremen, sofern der Gesetzgeber nichts anderes vorschreibt.
7 ( Austritt )
Der Austritt aus dem Koch -Club Bremen e.V. ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres und erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist von 6 Monaten möglich. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30.06. einen jeden Jahres mittels Briefes an den 1. Vorsitzenden zu erfolgen.
8 ( Ausschluss)
Ausgeschlossen werden kann, wer seinen Beitragspflichten nicht nachkommt oder wer durch sein Verhalten den Clubinteressen Schaden zufügt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. 9 ( Mitgliederversammlungen )
Einmal im Monats findet eine Mitgliederversammlung statt ( außer in der Sommerpause ). Die Versammlung im April ist eine Jahreshauptversammlung. Zu dieser Versammlung ist unter Angaben der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen vom Vorstand einzuladen. Für die fristgerechte Einladung ist der Poststempel des Absendertages maßgebend. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand diese für erforderlich hält, oder wenn 1/4 der Mitglieder eine Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand beantragt. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Die außerordentlichen Mitglieder haben kein Stimmrecht.
10 ( Vorstand )
Die Leitung des Vereins, die Kassenverwaltung und die Erledigung aller geschäftlichen Angelegenheiten und Verpflichtungen obliegt dem Vorstand. Der Vorstand besteht aus :
1. dem ersten Vorsitzenden
2. dem zweiten Vorsitzenden
3. dem Schriftführer
4. dem stellv. Schriftführer
5. dem Kassenwart
6. dem stellv. Kassenwart
7. dem Jugendwart
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 1. Kassenwart bilden den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des 26 BGB. Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl bzw. Wiederwahl im Amt.
11 ( Kassenprüfer )
In der Jahreshauptversammlung werden jährlich zwei Kassenprüfer gewählt. Ihnen obliegt die Kontrolle der Kassenführung. Die Wiederwahl eines Kassenprüfers ist zulässig. Die Kassenprüfer haben jährlich eine Kassenprüfung vorzunehmen und bei der Jahreshauptversammlung darüber zu berichten.
12 ( Beschlüsse )
Die Jahreshauptversammlung und der Vorstand beschließen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung, sowie von Vorstandsitzungen sind schriftlich festzulegen und von dem Vorsitzenden der Versammlung und dem von ihm zu bestimmenden Protokollführer zu unterzeichnen. Sie gelten als genehmigt, wenn in der nächsten Monatsversammlung bez. Vorstandsitzung kein Widerspruch erhoben wird.
13 ( Auflösung )
Der Antrag auf eine Auflösung der Vereinigung kann nur vom Vorstand oder einem Drittel aller Mitglieder gestellt werden. Die Auflösung kann nur durch einer ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden., und zwar mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Wird eine Auflösung beschlossen, so ist das Vereinvermögen als dann karitativen Zwecken zuzuführen. Hierüber entscheidet als dann der Vorstand.
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des Koch - Clubs Bremen am 09. April 2002 beschlossen,
und ist an diesem Tag in Kraft getreten. Alle Satzungsänderungen wurden in dieser Satzung berücksichtigt, und in das Vereinregister des Amtsgerichts Bremen unter VR 2964 eingetragen Bankverbindung Sparkasse Bremen BLZ 29050101 ; Konto 10496966
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>